I. |
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|---|---|---|
| 1. | Der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr
Schlicht e. V. gehören alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
Schlicht e. V. bis zum 18. Lebensjahr an (Feuerwehranwärter/innen). |
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| 2. | Die Jugendgruppe ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr.
Sie führt und verwaltet ihreAngelegenheiten im Rahmen dieser Jugendordnung selbständig.
Die durch die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Schlicht e. V. begründeten Rechte und
Pflichten bleiben unberührt. |
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II. |
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|---|---|---|
| 1. | Die Jugendgruppe will in gemeinnütziger Weise die
Persönlichkeitsbildung ihrer Mitglieder, deren Entwicklung zu gesellschaftlicher
Mitverantwortung und die Ausbildung zu verantwortungsbewußten Feuerwehrmännern/frauen
fördern. Dieser Zielsetzung dienen insbesondere: |
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| 2. | Die Mitglieder der Jugendgruppe gestalten ihr Gruppenleben
auf der Grundlage der vorstehenden Ziele und Aufgaben selbständig. Für den Ausbildungs-
und Einsatzdienst gelten die dafür getroffenen Bestimmungen. |
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III. |
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|---|---|---|
| 1. | Organe der Jugendgruppe sind der/die Gruppensprecher/in
(Jugendsprecher/in), sein/e/ihr/e Stellvertreter/in und die Gruppenversammlung. |
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| 2. | Die Jugendgruppe trifft sich mindestens einmal jährlich zu einer
Gruppenversammlung. Dazu sind alle Mitglieder der Jugendgruppe rechtzeitig zu laden.
Die Gruppenversammlung ist beschlußfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder der Jugendgruppe
anwesend ist. |
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| 3. | Der/Die Gruppensprecher/in (Jugendsprecher/in) und sein/e/ihr/e
Stellvertreter/in werden durch die Gruppenversammlung für die Dauer eines Jahres, aus
dem Kreis der Mitglieder der Jugendgruppe gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der
abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Wiederwahl ist zulässig. |
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| 4. | Der/Die Gruppensprecher/in (Jugendsprecher/in) vertritt die
Belange der Jugendgruppe im Rahmen der in Nummer II.1 genannten Zielsetzungen und Aufgaben.
Er/Sie sucht dabei die Zusammenarbeit mit dem/der für die Ausbildungs- und Einsatzdienst der
Feuerwehr zuständigen Jugendwart/in und stimmt mit ihm/ihr die Tätigkeiten der Jugendgruppe
im Verhältnis zum Ausbildungs- und Einsatzdienst ab. |
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IV. |
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Die Jugendgruppe führt eine eigene Kasse. Die
Gruppenversammlung kann für diese Aufgabe, wenn sie nicht durch den/die
Gruppensprecher/in (Jugendsprecher/in) selbst wahrgenommen werden soll,
eine/n Kassenwart/in bestellen. In der Gruppenversammlung wird jeweils über die im
folgenden Jahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben beraten und in geeigneten Fällen ein Beschluß
gefaßt.
Der/Die Gruppensprecher/in (Jugendsprecher/in) erstellt, ggf. zusammen mit dem Kassenwart, zum Jahresende einen Kassenbericht. Dieser wird von den Kassenprüfern/innen des Feuerwehrvereins geprüft. Der Kassenbericht und der Rechnungsprüfungsbericht sind der folgenden Gruppenversammlung vorzutragen, die durch Beschluß die ordnungsgemäße Kassenführung zu bestätigen hat. Kassenbericht und Prüfungsergebnis sind anschließend dem Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr zur Kenntnis zu bringen. Die Jugendordnung wurde von der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Schlicht e. V. am 17. 4. 1998 auf der Grundlage der Musterjugendordnung der Freiwilligen Feuerwehren Bayerns beschlossen. Sie wurde am 20. 4. 1998 durch den Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Schlicht e. V. bestätigt. |